Prämienaktion bis zum 30.12.2024
Bis zu 5.000 € Prämie für Ihre Geldanlage in einen geschlossenen Fonds
Kaufen Sie Ihren alternativen Investmentfonds (AIF) oder Ihre Vermögensanlage zu günstigeren Konditionen!
Je nach Höhe Ihrer Geldanlage erhalten Sie bis zu 5% Ihrer Investitionssume als Prämie.
In 3 Schritten zu Ihrer Prämie
Geschlossene Beteiligung bis 30.12.2024 zeichnen
Teilnahmeformular per Mail, Fax oder Post einreichen
Bis 5.000 € Prämie erhalten
- Direkt nach Ihrer Zeichnung
- Per Überweisung auf Ihr Konto
Prämienberechtigte Beteiligungen
Investieren Sie in einen geschlossenen Fonds bei SachwertSuperMarkt und sichern Sie sich Ihre Prämie!
- Zeichnen Sie bis zum 30.12.2024 eine von SachwertSuperMarkt angebotene, prämienberechtigte Beteiligung
- Lesen Sie die Teilnahmebedingungen durch, füllen Sie das Teilnahmeformular vollständig aus und unterschreiben Sie es
- Senden Sie das Formular innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Zeichnung per Fax, als Scan per E-Mail oder per Post an SachwertSuperMarkt.
Die Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf der Prämienaktion finden Sie in unseren FAQ.
Teilnahmeformular zur Prämienaktion für Neukunden
Bitte lassen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben im gültigen Zeitraum zukommen.
Wie funktioniert die Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung?
Mehr erfahren Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle volljährigen Neukunden, die in eine von SachwertSuperMarkt angebotene Beteiligung investieren. Die Investition muss über SachwertSuperMarkt als Vermittler bzw. über dessen Portal bei efonds24 erfolgt sein. Als Neukunde werden diejenigen Personen bezeichnet, die noch nicht über SachwertSuperMarkt investiert sind.
Was wird prämiert?
Bei einer Investition in eine prämienberechtigte geschlossene Beteiligung über den Vermittler SachwertSuperMarkt erhalten Sie eine Prämie von bis zu 5.000€.
Wie wird die Höhe der Prämie berechnet?
Die Höhe der Prämie wird über die Gesamtinvestitionssumme* und die Prämienstufe ermittelt:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Die gezeichnete Beteiligung muss prämienberechtigt sein.
- Die Online-Zeichnung über den Partner efonds24 sowie die anschließende Identifikation über ein gültiges Verfahren müssen erfolgreich durchgeführt worden sein. Alternativ reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsunterlagen inkl. Vermittlungsprotokoll bei SachwertSuperMarkt ein.
- Das Teilnahmeformular zur Prämienaktion muss dem SachwertSuperMarkt nach dem ersten digitalen Beitritt innerhalb von max. 14 Tagen, bzw. zusammen mit den Beitrittsformularen vollständig ausgefüllt und unterschrieben, spätestens aber bis zum Ablaufdatum am 30.12.2024 vorgelegen haben.
- Die Investitionssumme* inkl. Ausgabeaufschlag muss vollständig eingezahlt worden sein.
- Der Beitritt muss von der Treuhandgesellschaft und der Kapitalverwaltungsgesellschaft angenommen worden sein.
- Die Vermittlungsprovision muss an SachwertSuperMarkt geflossen sein. SachwertSuperMarkt hat keinen Einfluss darauf, wann die Kapitalverwaltungsgesellschaft diese Zahlung leistet.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Prämie?
Sobald alle in Punkt 2 beschriebenen Schritte für alle prämienberechtigt gezeichneten Beteiligungen erfüllt sind, wird die Prämie innerhalb von vier Wochen ausgezahlt, sofern alle Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind. Die Auszahlung erfolgt auf das in der Beitrittserklärung angegebene Auszahlungskonto.
Welche Kosten entstehen?
Durch die Teilnahme an der Prämienaktion entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wofür kann keine Prämie gezahlt werden?
Es kann keine Prämie gezahlt werden für nicht prämienberechtigte, widerrufene oder gekündigte Investitionen bzw. nicht vollständig eingezahlte Investitionen. Ebenso erhält der Anleger keine Prämie für Beteiligungen, die über einen anderen Vermittler als SachwertSuperMarkt gezeichnet worden sind. Außerdem wird keine Prämie gezahlt, wenn aus irgendwelchen Gründen keine Provision für die betreffende Beteiligung an SachwertSuperMarkt fließt. Der Maklervertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag mit SachwertSuperMarkt darf bis zur Auszahlung der Prämie nicht widerrufen worden sein.
Können Aktionsteilnehmer ausgeschlossen werden?
SachwertSuperMarkt behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs der Aktion besteht.
Wie kann teilgenommen werden?
Das Teilnahmeformular muss von allen Zeichnern unterschrieben werden. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer ersten erfolgreichen Online-Zeichnung an:
SachwertSuperMarkt by WK Finanz GmbH, Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg oder an info@sachwert-super-markt.de oder per Fax an 09371 – 94867 – 10.
Kann man nachträglich an der Aktion teilnehmen?
Nein, eine nachträgliche Teilnahme kann nicht berücksichtigt werden. Bitte senden Sie das Prämienformular im gültigen Zeitraum direkt an SachwertSuperMarkt.
Wie oft kann man an der Prämienaktion teilnehmen?
Sie können einmalig teilnehmen. Ihre Prämie wird anhand Ihrer ersten Investitionssumme* ermittelt, die Sie über SachwertSuperMarkt tätigen. Die Aktion kann jederzeit durch SachwertSuperMarkt beendet werden. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen des SachwertSuperMarkt, wie z.B. Kunden werben Kunden, kombinierbar.
Wie werden gestreute bzw. diversifizierte Zeichnungssummen behandelt?
Grundsätzlich ist die Streuung einer Anlagesumme sinnvoll und wird von SachwertSuperMarkt nicht benachteiligt. Daher wird Ihre Prämie bei einer gestreuten Geldanlage auf Basis Ihrer Gesamtinvestition berechnet. Bitte geben Sie alle Zeichnungen an, denn berücksichtigt werden nur die Investitionen, die auf dem Teilnahmeformular angegeben worden sind.
Wie wird die Prämienzahlung steuerlich behandelt?
Die Geldprämie vermindert Ihre Anschaffungskosten. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Im Übrigen gelten die AGB von SachwertSuperMarkt.
*Die Investitionssumme bezeichnet die Beteiligungssumme ohne Agio.