Sicherheit für Ihre Geldanlage bei SachwertSuperMarkt

Die Sicherheit einer Geldanlage ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung von Anlegern. Auch für SachwertSuperMarkt ist es wichtig, dass Sie als Anleger vor Ihrer Zeichnung über die Sicherheitsmaßnahmen und auch deren Grenzen aufgeklärt sind.
Das Thema "Sicherheit bei Ihrer Geldanlage" ist ein weit gestreuter Begriff und kann viele verschiedene Sachverhalte betreffen. Um Ihnen einen umfassenden Einblick zu gewähren, erhalten Sie eine Zusammenfassung über die sicherheitsrelevanten Themen.

  1. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet die Sachwerte kollektiv
  2. Die Verwahrstelle übernimmt eine kontrollierende Funktion
  3. Die Risiken einer Beteiligung sind für Sie als Investor klar erkennbar
  4. Größtmöglicher Anlegerschutz: alternative Investmentfonds sind gesetzlich voll reguliert
  5. Sie erhalten ein Mitbestimmungsrecht
  6. SachwertSuperMarkt und seine Partner halten sich an die strengen Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordnung

Kurz und verständlich erklärt: Sicherheitsmaßnahmen bei Ihrer Geldanlage in AIFs

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Warum haben geschlossene Fonds einen schlechten Ruf?

Die Finanzkrise 2008/09 hat auch vor alternativen Investments wie geschlossenen Fonds keinen Halt gemacht. Bis dahin unterlag diese Form der Kapitalanlage nur einer geringen staatlichen Regulierung – daher auch der Spitzname „grauer Kapitalmarkt“.
Nicht nur der Markt der geschlossenen Fonds wird seit der Finanzkrise einheitlich reguliert, sondern auch der Handel und die Beratung von vielen anderen Wertpapieren. Ab 2008 hat der Verbraucherschutz einige neue Gesetze, wie z.B. das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder das Vermögensanlagengesetz erwirken können, die Sie als Anleger stärken, sodass Ihnen die Möglichkeit geboten ist, eine fundierte Entscheidung bezüglich Ihrer Geldanlage zu treffen und somit Verluste zu vermeiden.

Was ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)?

Dieses Gesetz wurde am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und soll die Stellung des Anlegers stärken. Im KAGB sind die wesentlichen Regulierungen für Investmentfonds aller Art und deren Aufsichtsstandards niedergeschrieben. Dies war ein Durchbruch, da besonders Verwalter von geschlossenen Fonds bis dato recht große Handlungsfreiheiten hatten. Nachdem das Investmentrecht also erstmals auf AIF erweitert worden ist, war es das Ziel, den sog. grauen Kapitalmarkt einheitlicher und anlegerfreundlicher zu gestalten. Die Schlupflöcher, welche die Finanzkrise in 2008/09 positiv beeinflusst haben, sollen damit gestopft werden.

Welche gesetzliche Regulierungen gibt es?

Folgende Kontrollmaßnahmen sind angeordnet:

  1. Zulassung nach §20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):
    Damit eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft ein Finanzprodukt wie z.B. einen geschlossenen Fonds überhaupt auflegen darf, muss sie sich zuvor einem strengen Prüfungsprozess unterziehen und die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einholen.
  2. Die Prospektgenehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin):
    Die BaFin prüft vor Vertriebsstart, ob das ausführliche Verkaufsprospekt, alle erforderlichen Informationen erhält. Darin werden beispielsweise auch alle Kosten und Risiken aufgeführt. Eine betriebswirtschaftliche Prüfung findet nicht statt.
  3. Wesentliche Anlegerinformationen (WAI):
    Dieses gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt soll die Transparenz von Geldanlagemodellen erhöhen und es den Anlegern erleichtern, die Chancen und Risiken der Anlage klarer erkennen zu können. Der Inhalt und sogar der Aufbau sind seit der Finanzkrise genau geregelt. Die WAI sind quasi die vereinheitlichte Zusammenfassung des Verkaufsprospektes.

    Folgende Informationen sind den WAI von alternativen Investments zu entnehmen: 
  • Art der Geldanlage
  • Anlagestrategie, -ziel und -politik
  • Risiken
  • Kosten und Provisionen
  • Verfügbarkeit der Einlage
  • und viele mehr

    Das Risikoprofil muss mittels der Kennzahl SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) angegeben werden, die sogar europäischen Richtlinien entspricht.
  1. Unterrichtung der Anleger drei Mal im Jahr:
    Laut KAGB muss der Emittent zwei Halbjahresberichte und einen ausführlichen Jahresbericht pro Jahr für seine Investoren veröffentlichen.
  2. Meldepflichten nach §135ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):
    Aus den Fehlern der Finanzkrise hat man gelernt und so wurden Meldepflichten eingeführt: die Gesellschaft hat die BaFin unter anderem regelmäßig über die Investitionsinstrumente und die Risikoprofile zu unterrichten, mit denen sie handelt.
  3. u.v.m.

Der Emittent muss für AIF eine zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nachweisen.
Die KVG, früher auch Kapitalanlagegesellschaft genannt, unterliegt seit Juli 2013 den neuen Regulierungsvorschriften und wird seither von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

Folgende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der KVG:

  1. Bestellung einer Verwahrstelle zur Verwahrung der Beteiligungssummen
  2. Portfoliomanagement

        Dazu gehört:

  • Konzeption und Planung des AIF
  • Erstellung des Verkaufsprospektes und Einholung der Genehmigung durch die BaFin
  • Vermarktung des AIF
  • Führen des Anlegerregisters und Anlegerbetreuung
  • Kollektive Verwaltung und Bewirtschaftung der Sachwerte im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie - vergleichbar mit dem Fondsmanager bei offenen Investmentfonds
  1. Risikomanagement

        Dazu gehört, die Risiken zu

  • identifizieren
  • messen
  • bewerten
  • und zu managen.

Die KVG darf Risiken nur im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie eingehen und muss regelmäßige Stresstests durchführen. Ziel dieser Vorschriften ist es, dass die KVG eventuelle Risikoungleichgewichte rechtzeitig erkennt und geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Sinne der Investoren einleiten kann.

Auch die Verwahrstelle bei AIFs muss sich von der BaFin die entsprechende Genehmigung für ihre Geschäftstätigkeit einholen.
Wie auch bei offenen Investmentfonds erfüllt die unabhängige verwahrende Bank eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollfunktion.

Folgende Aufgaben hat die neutrale Verwahrstelle unter anderem:

  1. Überprüfung des gesetzeskonformen Verhaltens der KVG und deren Weisungen an die Verwahrstelle
  2. Bei AIF ist oft keine direkte Verwahrung der Sachwerte möglich. Hier erfolgt die Verwahrung durch die Überwachung der Eigentumsrechte und deren Übertragung. Somit führt die Verwahrstelle die Investitionen und Käufe der Sachwerte für die Fondsgesellschaft durch.
  3. Kontrolle über Ausgabe, Rücknahme und Bewertung der Anteile des AIF
  4. Überwachung von Zahlungsströmen der Mittel- und Ertragsverwendung
  5. Erteilung von Zustimmungen bei bestimmten Geschäften der KVG, z.B. der Aufnahme von Darlehen oder der Belastung von Immobilien
  6. Haftet gegenüber dem AIF bzw. den Anlegern für eigene Fehler in der Verwahrung
  7. Durchführung der Aufgaben im Interesse der Investoren

Welches Verlustrisiko tragen Sie als Anleger?

Grundsätzlich kann der Totalverlust in wenigen Fällen eintreten, da das eingesammelte Eigenkapital (aus Sicht des AIF) bzw. Kommanditkapital (aus Sicht des Anlegers) vollumfänglich haftet.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift jedoch zahlreiche Maßnahmen zur Verminderung der Risiken. Die strenge Überwachung und das gesetzlich vorgeschriebene Risikomanagement der KGV nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sowie der Abschluss von diversen Versicherungen vermindern das Risiko eines Totalverlusts. Maßgeblich sind immer die dargestellten Risiken im jeweiligen Verkaufsprospekt.

Besonderheiten und Risiken von geschlossenen Immobilienfonds

Die Investition in Sachwerte bietet Chancen auf kontinuierliche Erträge sowie gutes Wertsteigerungspotenzial. Dennoch gibt es auch Besonderheiten und Risiken, die der Anleger bei seiner Anlageentscheidung in Betracht ziehen sollte:

  • Bei einem sehr ungünstigen wirtschaftlichen Verlauf kann der Anleger die gesamte geleistete Kapitaleinlage und der geleistete Ausgabeaufschlag verlieren (Totalverlustrisiko).
  • Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich ändern und negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung haben.
  • Fehleinschätzungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft können sich zum Nachteil der Anleger auswirken.
  • Bei einigen Angaben handelt es sich um Prognosen. Die prognostizierte Entwicklung kann nicht garantiert werden.
  • Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar; es besteht insbesondere kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz.
  • Bei einer oder mehreren Investitionen in Immobilien kann ferner nicht garantiert werden, dass Mieter ihren vertraglichen Pflichten zur Entrichtung der Mieten ganz oder teilweise nachkommen. Ein Ersatz für den Vertragspartner als (Ver-)Pächter müsste gefunden werden, was evtl. nur unter schlechteren Konditionen realisierbar sein kann.
  • Bei Investitionen in Sachwerte besteht insbesondere das Risiko, dass die für den Fall einer Veräußerung kalkulierten Erlöse nicht erzielt werden können.
  • Die Gesellschaft kann das Anlageobjekt zum Teil auch durch langfristige Darlehen finanzieren. Dieses ist unabhängig von der Einnahmesituation zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei planmäßigem Verlauf der Gesellschaft deren Rentabilität (Leverage-Effekt). Bei negativem Verlauf führen Zins- und Tilgungszahlungen ggfls. dazu, dass das Eigenkapital der Gesellschaft schneller aufgezehrt wird oder dass nach Ablauf der Laufzeit keine neue Anschlussfinanzierung bzw. diese nur zu schlechteren Konditionen gefunden werden kann.
  • Risiko bei einer Nachrangabrede: Besteht die Investition aus einer Namensschuldverschreibung, unterliegt sie einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Die Ansprüche der Anleger, insbesondere auf Zinsen und auf Rückzahlung, sind nachrangig. Die Anleger treten mit ihren Ansprüchen aus diesen Namensschuldverschreibungen im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher vorrangig befriedigt werden, zurück.
  • Fonds, die ihre Erträge hauptsächlich aus dem Absatz von Strom generieren, unterliegen dem aktuellen Strompreisniveau, dem Risiko einer fortschreitenden Technik und einer fallenden Nachfrage.

Eine ausführliche und vollständige Darstellung der mit der Beteiligung verbundenen Risiken enthalten das Basisinformationsblatt (BIB)/Vermögensinformationsblätter (VIB) sowie das aktuelle Verkaufsprospekt inkl. aller Nachträge.

Wie erkennen Sie das Risiko von alternativen Investments (AIFs)?

Die Risiken werden sehr ausführlich im Verkaufsprospekt beschrieben. Wer die Informationen jedoch gerne auf einen Blick erkennen möchte, sollte einen Blick in die Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) werfen.
Hier werden die Risiken nicht nur zusammengefasst beschrieben, sondern auch mittels einer Kennzahl angegeben, die sich SRRI nennt. Das steht für: Synthetic Risk and Reward Indicator. Die Kennzahl gibt die Höhe der historischen Schwankungen des Wertes der Geldanlage auf einer Skala von 1 bis 7 an. Die Einstufung ist in europäischem Recht niedergeschrieben und wird im gesamten Euroraum einheitlich verwendet, um eine höhere Transparenz für die Anleger zu erreichen.

Es ist zu beachten, dass die Kennzahl zwar die Einschätzung des Risikos erleichtern soll, sie jedoch selbstverständlich keinen verlässlichen Hinweis auf die künftige Wertentwicklung der Anlage geben kann.

SRRI Risikostufen Volatilität
1 Geringes Risiko 0% - 0,5%
2 0,5% - 2%
3 Mittleres Risiko 2% - 5%
4 5% - 10%
5 10% - 15%
6 15% - 25%
7 Hohes Risiko ab 25%

Weil Sie als Investor von geschlossenen Fonds ein sog. Kommanditgesellschafter sind, wird Ihnen ein besonderes Mitbestimmungsrecht zugesprochen. Dies stellt einen klaren Vorteil gegenüber von üblichen offenen Investmentfonds dar. Will die KAG beispielsweise die Anlagestrategie verändern, bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung der Investoren. Auch die regelmäßige Entlastung der KVG wird mit Hilfe des schriftlichen Umlaufverfahrens vorgenommen.

In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, in der die Maßnahme beschrieben wird, welche einer Zustimmung bedarf. Sie haben dann die Möglichkeit, sich entweder dafür oder dagegen auszusprechen. Ihre Stimme zählt immer im Verhältnis Ihrer Beteiligung.

Beispiel:
Für eine Stimme bedarf es einer Beteiligungssumme von 1.000, €. Sie sind mit 50.000 € beteiligt. Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen insgesamt 50 Stimmrechte zugesprochen.

Wo werden Vermögensanlagen geregelt?

Vermögensanlagen werden im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) geregelt und somit anders reguliert als alternative Investmentfonds.
 

Welche Unterlagen müssen der BaFin vorgelegt werden?

Auch bei Vermögensanlagen gibt es die Prospektpflicht. Das Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) müssen der BaFin vorgelegt und geprüft werden. Da das Prospekt die oft sehr komplexen Vermögensanlagen standardisiert darstellt, sorgt es für mehr Transparenz. Das VIB ist mit den wAI bei alternativen Investmentfonds zu vergleichen und muss ebenfalls kurz (max. drei DIN-A4-Seiten) und verständlich sein.
 

Was prüft die BaFin?

Die BaFin prüft das Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit der vorgeschriebenen Angaben und kontrolliert außerdem, ob es verständlich ist und keine Widersprüche aufweist. Die Anbieter müssen beispielsweise alle Kosten darlegen, die auf den Anleger zukommen.
Die BaFin nimmt keine inhaltliche Prüfung der Verkaufsunterlagen vor, wie bspw. die Bonität des Emittenten oder die Qualität der Anlage.
Die Einrichtung einer Kontrollinstanz wie z.B. einer Verwahrstelle oder andere KAGB-ähnliche Maßnahmen sind bei Vermögensanlagen freiwillig.


Welche weiteren Maßnahmen sind einzuhalten, um Vermögensanlagen noch transparenter zu machen?

Emittenten von Vermögensanlagen sind - unabhängig von Rechtsform und Größe - verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen.

efonds24

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