Besonderheiten und Risiken bei Sachwertinvestments

Die Investition in Sachwerte bietet Chancen auf kontinuierliche Erträge sowie gutes Wertsteigerungspotenzial. Dennoch gibt es auch Besonderheiten und Risiken, die der Anleger bei seiner Anlageentscheidung in Betracht ziehen sollte:

  • Bei einem sehr ungünstigen wirtschaftlichen Verlauf kann der Anleger die gesamte geleistete Kapitaleinlage und der geleistete Ausgabeaufschlag verlieren (Totalverlustrisiko).
  • Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich ändern und negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung haben.
  • Fehleinschätzungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft können sich zum Nachteil der Anleger auswirken.
  • Bei einigen Angaben handelt es sich um Prognosen. Die prognostizierte Entwicklung kann nicht garantiert werden.
  • Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar; es besteht insbesondere kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz.
  • Bei einer oder mehreren Investitionen in Immobilien kann ferner nicht garantiert werden, dass Mieter ihren vertraglichen Pflichten zur Entrichtung der Mieten ganz oder teilweise nachkommen. Ein Ersatz für den Vertragspartner als (Ver-)Pächter müsste gefunden werden, was evtl. nur unter schlechteren Konditionen realisierbar sein kann.
  • Bei Investitionen in Sachwerte besteht insbesondere das Risiko, dass die für den Fall einer Veräußerung kalkulierten Erlöse nicht erzielt werden können.
  • Die Gesellschaft kann das Anlageobjekt zum Teil auch durch langfristige Darlehen finanzieren. Dieses ist unabhängig von der Einnahmesituation zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei planmäßigem Verlauf der Gesellschaft deren Rentabilität (Leverage-Effekt). Bei negativem Verlauf führen Zins- und Tilgungszahlungen ggfls. dazu, dass das Eigenkapital der Gesellschaft schneller aufgezehrt wird oder dass nach Ablauf der Laufzeit keine neue Anschlussfinanzierung bzw. diese nur zu schlechteren Konditionen gefunden werden kann.
  • Risiko bei einer Nachrangabrede: Besteht die Investition aus einer Namensschuldverschreibung, unterliegt sie einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Die Ansprüche der Anleger, insbesondere auf Zinsen und auf Rückzahlung, sind nachrangig. Die Anleger treten mit ihren Ansprüchen aus diesen Namensschuldverschreibungen im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher vorrangig befriedigt werden, zurück.
  • Fonds, die ihre Erträge hauptsächlich aus dem Absatz von Strom generieren, unterliegen dem aktuellen Strompreisniveau, dem Risiko einer fortschreitenden Technik und einer fallenden Nachfrage.

Eine ausführliche und vollständige Darstellung der mit der Beteiligung verbundenen Risiken enthalten das Basisinformationsblatt (BIB)/Vermögensinformationsblätter (VIB) sowie das aktuelle Verkaufsprospekt inkl. aller Nachträge.

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