FAQ - häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ablauf und zur Abwicklung Ihrer Beteiligung.

Ihre Geldanlage in einen geschlossenen Fonds

Kein Papierkram - persönlicher Service geht auch online! Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Beteiligung ganz einfach und mit unserer Unterstützung zeichnen können.

  1. Zeichnungsformulare ausfüllen lassen
    Wählen Sie das gewünschte Investment aus und klicken Sie auf "Informationen anfordern". Füllen Sie das Kontaktformular mit Ihren Angaben aus und wir senden Ihnen kostenfrei und unverbindlich alle nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu, sodass Sie nur noch unterschreiben müssen.
  2. Online-Zeichnungsstrecke
    Wählen Sie das gewünschte Investment aus. Wenn eine Online-Strecke verfügbar ist, erscheint der Button "online zeichnen". Sie durchlaufen eine gesicherte Online-Strecke und zeichnen Ihre Beteiligung verbindlich.
  1. Wählen Sie Ihre gewünschte Beteiligung aus und klicken Sie auf "Jetzt online zeichnen". Starten Sie den Online-Zeichnungsprozess.
  2. Registrieren Sie sich auf der Plattform des SachwertSuperMarkt, die von efonds24 bereitgestellt wird.
  3. Füllen Sie die elektronische Beitrittserklärung vollständig und wahrheitsgetreu aus und zeichnen Sie die Beteiligung komplett online.
    Tipp: Nehmen Sie an unserer Neukundenaktion teil und sichern Sie sich eine Prämie von bis zu 5.000 €!
  4. Lassen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument via PostIdent oder VideoIdent ganz bequem bestätigen.
  5. Überweisen Sie die Anlagesumme zzgl. Agio.

Im Rahmen Ihrer Zeichnung muss eine gesetzlich vorgeschrieben Identitätsfeststellung erfolgen. Ob eine Identititätsfeststellung per VideoIdent möglich ist, liegt an der jeweiligen KVG. Die Video-Identititätsprüfung erfolgt komplett online und ist für Sie kostenlos. Per Videoübertragung erklärt Ihnen ein Mitarbeiter, wie der Vorgang abläuft.

Das Verfahren steht Ihnen ganz bequem von Montag bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr zur Verfügung!

Für die Identitätsprüfung benötigen Sie:

  1. gültigen Personalausweis oder Reisepass
  2. Smartphone oder Tablet oder Computer mit Webcam
  3. Stabile Internetverbindung auf dem Gerät aus Punkt 2
  4. gültige Mobilfunknummer

Der Identifikationsvorgang erfolgt entweder über einen Internet-Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome,...) oder über die ID-Now-App auf dem Smartphone oder dem Tablet.

Mit Hilfe einer Vorgangs-ID und einem Ident-Code wird Ihre Identität festgestellt.
Vorgangs-ID: Diese wird Ihnen angezeigt, sobald Sie den Online-Zeichnungsprozess beendet haben und sich für das VideoIdent-Verfaren "ID Now" entschieden haben.
Ident-Code: Dieser Code wird Ihnen im Laufe der Identifizierung per SMS an Ihre Mobilfunknummer gesendet.

Hinweis: Jeder Zeichner muss sich in einem separaten Identifikations-Vorgang identifizieren lassen.

Wenn Sie sich für die Identititätsfestellung über das PostIdent-Verfahren entschieden haben, oder nur diese möglich ist, erfolgt die Zeichnung nicht komplett online. Nach vollständig ausgefüllter Beitrittserklärung werden Ihnen die Beitrittsformulare zusammen mit dem PostIdent-Coupon als Dokument bereitgestellt.

  1. Drucken Sie die Beitrittsunterlagen und den PostIdent-Coupon bitte aus.
  2. Besuchen Sie mit folgenden Unterlagen die Postfiliale:
  • alle Beitrittsunterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Zeichnenden
  • PostIdent-Coupon
  • ein Kuvert mit Fenster
  1. Legen Sie den PostIdent-Coupon am Schalter vor und lassen Sie Ihre Identität vom Post-Mitarbeiter bestätigen.
  2. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten und geben Sie eine Unterschriftsprobe ab.
  3. Senden Sie alle Unterlagen an die auf dem PostIdent-Coupon befindliche Adresse (Anschrift des Emittenten).
    Ist die Adresse von SachwertSuperMarkt vorgedruckt, dann nutzen Sie das vorgedruckte Adressfeld oberhalb des PostIdent-Coupons, um die Unterlagen kostenfrei als Antwortbrief an uns zu senden.

Auch dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.

Hinweis: Der PostIdent-Coupon kann für mehrere Zeichner verwendet werden. Alle Zeichner einer Beteiligung müssen mit dem Coupon persönlich in der Postfiliale erscheinen.

Eine gültige Identifizierung ist bei beiden Verfahren mit Ihrem Personalausweis oder mit Ihrem Reisepass möglich.

Damit Sie Ihre Prämie von bis zu 5.000 € erhalten können, senden Sie uns nach Ihrer Zeichnung bitte das unterschriebene Teilnahmeformular zu.

  1. Nehmen Sie die Einzahlung Ihres Anlagebetrags zzgl. Agio per Überweisung vor.
  2. Sie erhalten Ihre Beitrittsbestätigung und Geldeingangsbestätigung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft per Post oder E-Mail.
  3. Verwalten Sie Ihre Investition jederzeit bequem in Ihrem persönlichen Online-Portal.

Eine Rückgabe der Fondsanteile vor Laufzeitende ist nicht möglich. Alle Anleger erhalten erst nach Ablauf der Laufzeit  bzw. im Zuge der Auflösung des Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) das Kapital zurück.

Übrigens: Auch offene Immobilienfonds haben eine Halte- und Kündigungsfrist. Dies liegt daran, dass Sachwerte nicht sofort veräußert werden können, sondern eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt, bis ein geeigneter Käufer gefunden und der Verkauf abgewickelt ist.

Ja! Mit dem persönlichen Verwaltungsbereich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, all Ihre über SachwertSuperMarkt gezeichneten Sachwertanlagen einzusehen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Grundsätzlich: ja! Ob eine Fondsgesellschaft die gemeinschaftliche Zeichnung zulässt, liegt im Ermessen des Emittenten. Für eine individuelle Auskunft stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Um eine Zeichnung erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind volljährig
  2. Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Zeichnung in Deutschland

Die Anlagesumme in einen AIF wird zusammen mit allen anderen Investorengeldern bei einer Bank als Verwahrstelle verwahrt. Diese wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt und ist vergleichbar mit der altbekannten Depotbank bei offenen Investmentfonds. Mehr Informationen über die Aufgaben der Verwahrstelle bei AIF finden Sie hier.

Alle Beitrittserklärungen werden zuerst von der Treuhandgesellschaft geprüft und genehmigt. Auch die Anlagebeträge werden zunächst an die Treuhandgesellschaft überwiesen und dort geprüft.
Die anschließende Verwaltung jeder einzelnen Geldanlage übernimmt dann die Verwahrstelle (Bank). Aufgabe der Treuhandgesellschaft und der Verwahrstelle ist es, als neutrale Parteien die rechtmäßige Behandlung der Geldanlagen sicherzustellen. Auch während der Laufzeit prüft die Verwahrstelle die Weisungen der KVG (z.B. Weisung zur Investition oder Auszahlung der Gelder) auf ihre Rechtmäßigkeit.
Die Anlagesummen werden der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) also niemals direkt gutgeschrieben und somit kontrollieren sich die einzelnen Parteien gegenseitig. Durch diese Vorgehensweise wird das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.

Der SachwertSuperMarkt hat keinerlei Zugriff auf Ihre Einlage, sondern dient lediglich als direkter Ansprechpartner und Vermittler.

Mehr über die Sicherheit Ihrer Geldanlage erfahren Sie hier.

Geschlossener Fonds = Geschlossene Beteiligung = Alternativer Investmentfonds (AIF)

Es gibt keinen Unterschied. Es handelt sich hierbei nur um verschiedene Begrifflichkeiten.

Die Erträge aus geschlossenen US-Immobilienfonds werden direkt in Amerika versteuert - unabhängig davon, in welchem Land Sie als Anleger steuerlich ansässig sind.

Für Ihre Steuererklärung in den USA müssen Sie fast nichts tun: Nutzen Sie einfach den deutschsprachigen Steuerservice Ihres Emittenten!

Ein US-Steuerberater übernimmt die Steuererklärungen für die Anleger des Fonds - professionell und kompetent. Zusätzlich unterstützt Sie SachwertSuperMarkt und der Emittent bei der Kommunikation mit dem Steuerberater. Als Anleger haben Sie also gleich mehrere deutschsprachige Ansprechpartner.
So bleibt Ihr Verwaltungsaufwand sehr gering und Sie müssen kein Steuerexperte sein, um in den USA investieren zu können.

Für Ihre US-Steuererklärung benötigen Sie eine US-Steuernummer (ITIN). Wenn Sie noch keine US-Steuernummer haben, beantragt diese Ihr US-Steuerberater für Sie. Die nötigen Unterlagen hierfür werden für Sie ganz einfach im Rahmen Ihrer Zeichnungserklärung erstellt und vorausgefüllt!

Ja. Die US-Steuernummer (ITIN - Individual Taxpayer Identification Number) entspricht der deutschen Steuernummer und wird benötigt, wenn ein Nicht-US-Amerikaner Einkünfte aus den USA erhält. Bei der Zeichnung einer US-Beteiligung ist die Angabe einer ITIN also zwingend erforderlich.

  • Sie haben bereits eine gültige US-Steuernummer (ITIN)?
    Geben Sie Ihre persönliche US-Steuernummer einfach in der Zeichnungserklärung an.
     
  • Sie haben noch keine gültige US-Steuernummer (ITIN)?
    Beantragen Sie Ihre US-Steuernummer ganz bequem im Zuge der Zeichnungserklärung.


US-Steuernummer (ITIN) beantragen

  1. Zeichnen Sie die US-Beteiligung und geben Sie in der Zeichnungserklärung an, dass Sie die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bzw. deren US-Steuerberater mit der Beantragung beauftragen wollen. Ein entsprechendes Mandat wird automatisch für Sie erstellt und vorausgefüllt.
  2. Sie erhalten alle benötigten Antragsunterlagen per Post von der KVG oder dessen US-Steuerberater - und zwar vorausgefüllt!
  3. Unterschreiben Sie ganz bequem alle vorausgefüllten Formulare zur Beantragung Ihrer US-Steuernummer (ITIN).
  4. Senden Sie die Formulare im Original per Post zurück an den Absender (KVG oder deren US-Steuerberater) und legen Sie eine beglaubigte Ausweiskopie* bei.
  5. Nach ca. 8 Wochen erhalten Sie Ihre persönliche US-Steuernummer. Auch die KVG wird automatisch informiert. Je nach Aufwand berechnet der Steuerberater für seine Serviceleistung eine kleine Gebühr.

Welche beglaubigten Ausweiskopien werden akzeptiert?

  • beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises*
    oder
  • beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses* in Kombination mit beglaubigter Kopie des Führerscheins* oder der Geburtsurkunde*

*Wichtig: die Beglaubigung muss von der ausstellenden Behörde (i.d.R. Ihre Stadt oder Gemeinde) vorgenommen werden!


Wie lange ist meine US-Steuernummer (ITIN) gültig?

Nach erfolgreicher Beantragung der ITIN ist diese für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss sie auf gleichem Wege neu beantragt, bzw. verlängert werden.

1. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Emittent:
Bevor Sie Ihr Geld in eine Beteiligung anlegen, sollten Sie sich über die KVG und den Emittenten informieren:

  1. Wie viel Erfahrung bringt das Management mit?
    Dies lässt sich an den Jahren messen, in denen das Unternehmen schon in seiner Form besteht und geschlossene Fonds managt. Auch der Ausbildungsgrad der Geschäftführung und der Mitarbeiter kann etwas über die Qualität der Leistungen aussagen.
  2. Ist das Unternehmen seriös?
    Ein hoher Bekanntheitsgrad der KVG und/oder des Emittenten ist ein gutes Zeichen. Vielleicht haben Sie schon einmal einen positiven Artikel in einer Zeitschrift über das Unternehmen gelesen?
  3. Gibt es eine Vergangenheitsperformance und wie ist diese verlaufen?
    Einblicke lassen sich in sog. Leistungsbilanzen oder Fondsperformances gewähren. Die Emittenten veröffentlichen solche Dokumente meist jährlich, um die Verläufe der aufgelösten und laufenden Fonds aufzuzeigen.
    Übrigens: Auf den Emittentenseiten finden Sie die aktuellen Performanceberichte der KVGs!

2. Ihre Anlagewünsche:
Im nächsten Schritt steht die Auseinandersetzung mit Ihren Anlagewünschen und -zielen an:

  1. In welche Art von Sachwerten möchten Sie investieren?
    Sind Sie überzeugt von einem wachsenden Immobilienmarkt, oder doch eher von einer ökologischen Geldanlage in Erneuerbare Energien?
  2. Wie lange möchten Sie Ihr Geld anlegen?
    Beteiligungen werden mit bestimmten Laufzeiten geplant. Diese betragen meist zwischen 5 und 15 Jahre.
  3. Möchten Sie in den EUR oder in eine anderen Währung investieren?
    Geschlossene Beteiligungen werden auch in verschiedenen Währungen angeboten. Hier verbirgt sich eine weitere Renditechance und auch eine weitere Risikoquelle.

3. Das Produkt:
Sobald Sie sich über Ihr Vorhaben im Klaren sind, kann die Suche nach dem geeigneten Produkt beginnen. Selektieren Sie aufgrund der vorherigen Kriterien aus und informieren Sie sich im Verkaufsprospekt und im Basisinformationsblatt (BIB) sowie im Vermögensinformationsblatt (VIB) über den Fonds. Achten Sie hierbei auf folgende Dinge:

  1. Stimmt das Verhältnis zwischen Risiko und Rendite?
    Oftmals geht mit einer höheren Rendite ein ebenso größeres Risiko einher. Und generess gilt: Streuung sorgt für mehr Sicherheit als die Fokussierung auf ein einziges Asset.
  2. Sind die Kosten akzeptabel?
    Üblich sind Ausgabeaufschläge von 5%. SachwertSuperMarkt bietet auf begrenzte Zeit eine Neukundenprämie von bis zu 5.000 € an, die solche Kosten abfedert und die Rendite dadurch steigert.
  3. Wie hoch ist die Mindestanlagesumme?
    Beachten Sie, ob Sie den Fonds mit Ihrer zur Verfügung stehenden Geldsumme überhaupt zeichnen können. Meist beträgt die Mindestanlagesumme rd. 10.000 €, es gibt aber auch Fonds, die schon ab kleineren Summen zeichenbar sind.

Über SachwertSuperMarkt

SachwertSuperMarkt ein unabhängiger Vermittler für geschlossene Fonds, der hauptsächlich online agiert. Der Firmensitz befindet sich in Miltenberg (Unterfranken).
Aktuell betreut der Firmenverbund von SachwertSuperMarkt ein Kundenvermögen von ca. 550 Millionen Euro. (Stand: Juli 2019)

SachwertSuperMarkt ist ein Online-Vermittler, der für seine Tätigkeit eine Abschlussprovision von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält. Unser Angebot richtet sich an erfahrene Anleger, die ihre Anlageentscheidung selbst treffen. Auf eine zeitaufwendige Beratung verzichtet der SachwertSuperMarkt und kann somit auf große Teile seiner Abschlussprovision verzichten. Somit zahlt SachwertSuperMarkt diese an seine Kunden in Form von Prämien aus.

Fast jede Beteiligung ist prämienberechtigt, jedoch nicht alle. Bitte beachten Sie die Angabe der Prämienberechtigung auf den jeweiligen Informationsseiten der Beteiligungen. Die Höhe der Prämie ist für jede Beteiligung gleich.

Sobald Sie die Beteiligung erfolgreich gezeichnet haben, d.h. Annahmebestätigung und Geldeingangsbestätigung liegen Ihnen vor, wird die Vermittlungsprovision vom Emittenten an SachwertSuperMarkt überwiesen. Innerhalb der nächsten vier Wochen wird die Prämie an Sie ausgezahlt.

Nein. Die Überweisung muss an die von der KVG bestellte Treuhandgesellschaft vorgenommen werden. Die Treuhandgesellschaft ist für diese Geschäftstätigkeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassen worden und prüft alle Zahlungen, welche in den jeweiligen geschlossenen Fonds investiert werden sollen.

SachwertSuperMarkt ist generell nicht zur Annahme von Kundengeldern berechtigt!

Eine konkrete Anlageempfehlung, welche zum Beispiel auf Ihren Wünschen, Ihrer Risikogesinnung und Ihrem Anlagehorizont basiert, sprechen wir nicht aus. Weil eine Beratung mit Bedarfsanalyse entfällt, kann der SachwertSuperMarkt solch hohe Prämien an seine Kunden auszahlen. Unser Angebot richtet sich also an erfahrene Anleger, die ihre Anlageentscheidung selbst treffen. Bei Fragen zu einer Beteiligung helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch nach der Zeichnung betreuen wir Sie weiterhin persönlich und kompetent.

Sie möchten dennoch ein persönliches Gespräch? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung.

Nein! Wurde eine Beteiligung an einem geschlossene Fonds über den SachwertSuperMarkt vermittelt, dann bedeutet das lediglich, dass der SachwertSuperMarkt als Ihr Ansprechpartner "hinterlegt" wird. SachwertSuperMarkt kann keine Weisungen ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung geben.

Es ist möglich, dass Sie eine Beteiligung, welche sich gerade in der Platzierungsphase befindet, nicht über SachwertSuperMarkt zeichnen können.

Dies kann folgende Gründe haben:

  • Die Beteiligung hat den Prüfprozess von SachwertSuperMarkt nicht durchlaufen.
  • Der Prüfprozess der Beteiligung ist noch nicht abgeschlossen.
  • Die Beteiligung hat den Prüfprozess von SachwertSuperMarkt zwar durchlaufen, jedoch nicht bestanden und wird somit nicht angeboten.

SachwertSuperMarkt setzt auf Qualität, was manchmal auch eine kleinere Auswahl bedeutet.
Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft darüber, weshalb eine Beteiligung nicht bei SachwertSuperMarkt angeboten wird und welche Möglichkeiten Sie haben. Sprechen Sie uns an!

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es den SachwertSuperMarkt irgendwann nicht mehr gibt, ändert sich bezüglich Ihrer Geldanlage nichts.
SachwertSuperMarkt würde als Ihr persönlicher Ansprechpartner wegfallen. Sie hätten dann die Möglichkeit, sich einen anderen geeigneten Berater zu suchen.
 

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