Der §6b-Fonds Dr. Peters Immobilienwerte II Aschaffenburg nimmt in der 44. Kalenderwoche (ab 28.10.2024) seine zweite Ausschüttung für das Jahr 2024 vor. Diese beträgt genau wie bei der ersten Teilauszahlung im April 1,25%. Insgesamt erhalten die Anleger des Dr. Peters Immobilienfonds in diesem Jahr Auszahlungen in Höhe von 2,5% erhalten. Damit hat der Fonds alle prognostizierten Ausschüttungen für 2024 planmäßig geleistet. Anleger, die über SachwertSuperMarkt zeichnen, bekommen im Rahmen unserer Prämienaktion direkt nach der Zeichnung zusätzlich auch eine Prämie von bis zu 5%.
Die Teilauszahlung im Oktober wird zeitanteilig ab der vollständigen Einzahlung Ihrer gezeichneten Pflichteinlage des folgenden Monatsersten berechnet (maximal für den Zeitraum 01.05.2024 bis 31.10.2024).
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, können Sie diese im Kundenportal von Dr. Peters unter „meine Daten/Bankverbindung“ überprüfen und bei Bedarf online ändern. Alternativ teilen Sie dem Emittenten Dr. Peters Ihre aktuellen Daten schriftlich und mit Ihrer Unterschrift versehen per Telefax an 0231 55 71 73–99 oder als Scan per E-Mail an stammdaten@dr-peters.de mit.
Die Auszahlungen sind gewinnunabhängige Entnahmen und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
§6b-Fonds vor allem für Unternehmer interessant
Die Veräußerung von betrieblichen Grundstücken wie z.B. landwirtschaftlichen Flächen und Immobilien wie z.B. Produktionsstätten oder Werkhallen führt insbesondere in Zeiten steigender Immobilienpreise zu einer hohen Steuerbelastung. Die Grundstücke und Gebäude gehören oft bereits seit Generationen zum Betrieb und sind daher nur mit einem geringen Buchwert in der Bilanz ausgewiesen. Aufgrund des Marktumfeldes der letzten Jahre bringen diese bei einem Verkauf hohe Gewinne in die Bücher. Verkäufer, die diese Veräußerungsgewinne nach § 6b bzw. § 6c EStG reinvestieren, können die sofortige Besteuerung dieser Gewinne vermeiden und die Steuerbelastung in die Zukunft verschieben. Neben der Reinvestition im eigenen Unternehmen kommt auch eine Reinvestition in Immobilienfonds in Betracht, die sich auf die Nutzung dieses Steuervorteils spezialisiert haben (sog. „6b-Fonds“).
Dr. Peters Immobilienwerte II Aschaffenburg
Der Fonds ist als § 6b- bzw. § 6c- EStG-Fonds konzipiert ("§6b-Fonds") und trägt zu einer attraktiven Steuerbegünstigung bei. Eine (Re-)Investition ist noch maximal bis 31.12.2024 möglich - über SachwertSuperMarkt mit Sonderkonditionen.