One Group - Verluste aus ProReal Europa 9 und 10 in der Steuererklärung absetzen

One GroupKönnen anstehende Verluste aus den beiden Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 bei der Steuererklärung berücksichtigt werden? Die One Group hat mit den Experten von HEUKING, Rechtsanwälte und Steuerberater gesprochen und diese Frage für die ProReal-Anleger geklärt:

Ein Ausgleich von steuerlichen Verlusten aus den Namenschuldverschreibungen mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ist grundsätzlich möglich.
 
Zu beachten gilt:

  1. Verluste aus den benannten Namensschuldverschreibungen dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
  2. Ein Verlustausgleich ist nur im laufenden und den nachfolgenden Veranlagungszeiträumen möglich (Verlustvortrag).
  3. Ein Verlustrücktrag und eine Verrechnung mit positiven Einkünften aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen ist dagegen ausgeschlossen.
  4. Die Verlustverrechnung ist im laufenden Jahr und den folgenden Jahren auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Wichtig: Dies ist eine grundsätzliche Aussage zur Berücksichtigung von steuerlichen Verlusten bei Kapitalvermögen. Maßgebend sind immer die persönlichen steuerlichen Umstände eines jeden Anlegers. Unser Tipp: Besprechen Sie den Sachverhalt frühzeitig mit einem Steuerberater!

Bisher kann die One Group zur genauen Höhe der zu erwartenden Verluste beim ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 noch keine Auskunft geben, weil dazu noch keine ausreichenden Informationen vorliegen. Die Anleger werden umgehend informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.
 

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