One Group - Zinsbescheinigungen für das Jahr 2023

One Group ProReal-FondsDie One Group wird die Anleger des ProReal Europa 9 und des ProReal Europa 10 in der Woche vom 12. Februar 2024 schriftlich über die Zinsbescheinigung für das Steuerjahr 2023 informieren.
 
Es wurden von der One Group keine Steuern einbehalten bzw. an das Finanzamt abgeführt. Bitte berücksichtigen Sie die Zinsbescheinigung in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2023 (Anlage KAP, Zeile 18 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben). Steuerlich gilt in Deutschland für Zinseinkünfte das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass Ihre Zinseinnahmen steuerlich dem Jahr zuzuordnen sind, in dem sie tatsächlich an Sie überwiesen wurden.
 

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