Mindestbeteiligung200.000 €
Laufende Ausschüttung*steigend von 1,5% auf 4,5% p.a.
Gesamtausschüttung*190%
Laufzeit**2039
Ausgabeaufschlag5%
PrämienberechtigungJa
FondskategorieGewerbeimmobilien Deutschland nach § 6b EStG
EmittentCaprendis
Ende der Zeichnungsfrist31.12.2025

kurz und knapp: CAP Immobilienwerte 3

Der CAPRENDIS Spezial-AIF CAP Immobilienwerte 3 bietet die Möglichkeit einer steuerneutralen Reinvestition nach §§6b/6c EStG und ist somit unter anderem eine maßgeschneiderte Lösung für semiprofessionelle und/oder professionelle Anleger, die betrieblichen Grund und Boden oder Gebäude veräußert haben und nach einer Möglichkeit suchen, die entstandenen Gewinne steueroptimiert wieder anzulegen.

Beim CAP Immobilienwerte 3 beträgt die voraussichtliche Hebelwirkung rund 230%. Die Mindestbeteiligung von 200.000 € entspricht somit einer Rücklagenübertragung von ca. 460.000 €. 

  1. Der CAP Immobilienwerte 3 ist eine geprüfte Top-Beteiligung.
  2. Den CAP Immobilienwerte 3 kaufen Sie bei SachwertSuperMarkt günstiger.

Ihre Vorteile

  1. Prognostizierte Gesamtausschüttung von 190%*
  2. Regelmäßige Ausschüttungen von bis zu 4,5% p.a.
  3. § 6b-Fonds (Steuerstundung bei Veräußerungsgewinnen)
  4. Rund 230% prognistizierter Hebel für Rücklagenübertragung
  5. Bis zu 5.000 € Prämiengutschrift (nur bei SachwertSuperMarkt)
  6. Geprüfte Top-Beteiligung

Mit Prämie günstiger zeichnen

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Prämienübersicht

CAP Immobilienwerte 3

§ 6b-Rücklagen von Unternehmern

Die sogenannten § 6b-Rücklagen sind steuerlich in § 6b/c des Einkommensteuergesetzes geregelt. Danach dürfen Gewerbetreibende, Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Land- und Forstwirte für Gewinne (Aufdeckung stiller Reserven) aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter, eine steuerfreie Übertragung in Ersatzbeschaffungen vornehmen. Werden
die Ersatzbeschaffungen nicht im gleichen Wirtschaftsjahr wie die Veräußerung des alten Wirtschaftsgutes vorgenommen, können die erzielten Gewinne für eine bestimmte Zeit in eine § 6b-Rücklage eingestellt werden. Für die Dauer der Rücklagenbildung sind die zurückgestellten Gewinne nicht zu versteuern.

Immobilienfonds nach § 6b EStG

Ein § 6b-Fonds ist eine Anlageform zur steuerneutralen Übertragung von gebildeten Rücklagen nach § 6b/c EStG. Der Fonds investiert in geeignete Immobilien und erzielt in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund der steuerlichen Einkunftsart sind solche Fonds für Privatanleger weniger geeignet. Aufgrund des Übertragungshebels muss der Anleger zur vollständigen Übertragung seiner Rücklage nur einen Teil davon in einen § 6b-Fonds anlegen.
Durch die steuerneutrale Übertragung der Rücklage in einen § 6b-Fonds wird die Gewinnbesteuerung in Höhe der Rücklage für die Dauer der Fondslaufzeit ausgesetzt. Darüber hinaus erwirtschaftet ein § 6b-Fonds in der Regel laufende Ausschüttungen für den Anleger und somit zusätzliche Einnahmen. Eine Fondslösung für die Rücklagenübertragung ist für den Anleger mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden.

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Boarding House in Landshut

Das Investitionsobjekt für den CAP Immobilienwerte 3 ist das neugebaute Boardinghouse in Landshut. Die Betreibergesellschaft Firstsleep Griesfeld GmbH ist deutschlandweit einer der Marktführer im Beherbergungssegment für Facharbeiter- und Monteursunterkünfte. Mit dem auf 30 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrag und der langjährigen Erfahrung des Betreibers bestehen beste Rahmenbedingungen für eine stabile Wertentwicklung und den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg.

  1. 30 Jahre Double-Net-Pachtvertrag mit bonitätsstarkem und langjährig erfahrenem Betreiber
  2. Energie- und flächeneffizientes Gebäude (KfW 55)
  3. 100%- ige Indexierung nach Verbraucherpreisindex (VPI)

Emittent

Der AIF wurde initiiert von Caprendis Real Estate.

Caprendis

Besonderheiten und Risiken bei Sachwertinvestments

Die Investition in Sachwerte bietet Chancen auf kontinuierliche Erträge sowie gutes Wertsteigerungspotenzial. Dennoch gibt es Besonderheiten und Risiken, die der Anleger bei seiner Anlageentscheidung in Betracht ziehen sollte.
Mehr Informationen

*Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklung. Prognose nach Kosten auf Fondsebene, aber vor Steuern auf Ebene des Anlegers. **Verlängerung der Laufzeit möglich.